Brennstofflagerung
Sicher und vorschriftsgemäß
Heizungssysteme werden meist mit Brennstoffen wie Heizöl, Gas, Dieselkraftstoff, Pellets oder Holzpellets betrieben. Hierfür ist ein Brennstofflageraum von Nöten. Für die Brennstofflagerung müssen je nach Brennstoff bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Bei den Brennstoffen wird zwischen festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen unterschieden.
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Brennstofflagerung und die Räumlichkeiten
Die Brennstofflageräume befinden sich üblicherweise in direkter Nähe zum Heizungssystem. Die Raumgröße ist abhängig vom Wärmebedarf der zu beheizenden Immobilie, von der Brennstoffart und von den Möglichkeiten zur Anfuhr der verwendeten Brennstoffe.
Brennstofflagerung von festen Brennstoffen
Die benötigte Größe für den Brennstofflageraum ist abhängig von der Brennstoffart und seiner Körnung, von der erforderlichen Menge und von den Fördereinrichtungen wie Leitungen. Feste Brennstoffe, die grobkörnig sind, werden entweder im Freien oder in Bunkern gelagert.
Bei Heizungssystemen mit einer Nennleistung von bis zu 150 kW wird der Brennstoff im Heizraum gelagert. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass die Staubentwicklung, die entstehen könnte, nicht behindert wird. Der Brennstoff muss also im Zweifelsfall durch Trennwände vom Heizsystem abgegrenzt werden.
Für die Lagerung von über 15.000 kg Festbrennstoff in einem Gebäude sind Brennstofflagerräume zur Verfügung zu stellen, die auch nur für die Lagerung von Brennstoffen genutzt werden dürfen.
Brennstofflagerung von Flüssiggas
Behälter mit Flüssiggas und einem Füllgewicht von mehr als 14 kg dürfen nur in Brennstofflagerräumen aufgestellt werden. Werden die Behälter im Freien oder in Lagerräumen gelagert, müssen verschiedene Anforderungen berücksichtigt werden.
Der Flüssiggasbehälter muss über eine ausreichende Lüftung und über eine Schutzzone für explosionsgefährdete Bereiche verfügen. Es muss eine Verbrennungsluftzufuhr sichergestellt sein.
Bei der Flüssiggaslagerung ist zu beachten, dass der Brennstoff frei zugänglich sein muss. Er darf also nicht unterhalb des Erdreiches liegen. Zudem sind nicht mehr als 6500 Liter Flüssiggas pro Lager und über 30.000 Liter pro Immobilie oder Brandabschnitt zu lagern.
Es gelten für die Lagerung von Flüssiggas die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten oder kurz VbF, die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten, kurz TrbF sowie die Technischen Regeln vom deutschen Verband für Flüssiggas (TRF).
Die Gasheizung kann auch als Fußbodenheizung oder zur Erwärmung von Fußböden dienen. Dabei werden die Leitungen der Systeme gekoppelt, sodass die Heizkörper als auch die Fußböden erhitzt werden und die Räumlichkeiten heizen. Die Fenster sollten während des Heizvorganges selbstverständlich geschlossen bleiben. Dennoch ist es auch im Winter empfehlenswert regelmäßig zu lüften. Frische Luft erwärmt sich schließlich schneller als verbrauchte Luft.
Brennstofflagerung von Heizöl
Heizöl zählt zu den flüssigen Brennstoffen und muss in einem Öltank oder Schütz Öltank gelagert werden. Die Größe der Öllagerbehälter ist abhängig von den Kosten, der Brennstoffverfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten.
Das Brennstofflager erstreckt sich bei kleinen Anlagen für gewöhnlich über zwei Heizperioden. Bei größeren Anlagen wird die Lagerzeit kürzer gehalten. An Tankanlagen wie von Schütz werden hohe Anforderungen gestellt, damit die Lagerung von flüssigen Brennstoffen so sicher wie nur möglich ist. Durch die Anforderungen soll unter anderem das Grundwasser geschützt werden. Schließlich wäre es möglich, dass das Heizöl ausläuft und im Erdboden versickert.
Heizöl ist eine brennbare Flüssigkeit der Gefahrenklasse A III und unterliegt der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, kurz VbF, der Verordnung über Anlagen zum Lagern von Wasser gefährdenden Stoffen, kurz VawS und dem Wasserhaushaltsgesetz, kurz WHG.
Brennstofflageräume, die ausschließlich für die Heizöllagerung verwendet werden, müssen bei einer Menge von über 5.000 Liter Heizöl zur Verfügung gestellt werden. Pro Gebäude oder Brandabschnitt dürfen dabei höchstens 100.000 Liter Heizöl gelagert werden.